Fahrgastrechte

Vom schwäbischen Meer und aus dem Allgäu nach München - und von dort aus nach Regensburg, Hof und Prag. Das sind Ihre Reisemöglichkeiten mit dem neuen alex.

Die neuen Fahrgastrechte



Ihre Rechte
           - als Fahrgast


Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten ab dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.

Die Vogtlandbahn-GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Kunden aller teilnehmenden Bahnen vereinbart. Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen.


Alle Informationen rund um Ihre neuen Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info

Eine Übersicht über die neuen Fahrgastrechte ab 29.07.2009 finden Sie hier.